Ermittlung des Gegen­stands­werts, Streitwertkataloge

Abrechnung nach Gegenstandswert

Der Gegenstandswert ist nicht gleichzusetzen mit den entstehenden Kosten, sondern ist Grundlage der Ermittlung der Kosten für Anwalt und gegebenenfalls Gericht.

Vergütungsverzeichnis des RVG

Die gesetzlichen Gebühren für den Anwalt bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach Gegenstandswert berechnen sich anhand nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), insbesondere:

Ermittlung des Gegenstandswerts

In manchen Fällen ist der Gegenstandswert leicht erkennbar, beispielsweise bei einer nicht gezahlten Kaufpreiszahlung in Höhe von 900,00 €, eines Rückforderungsbescheides in Höhe von 563,00 €. Oft ist der Gegenstandswert aber auch dann zu ermitteln, wenn es nicht direkt um eine Geldforderung geht, beispielsweise wenn es um längere, nicht genau bestimmte Zeiträume geht oder die Kündigung von Verträgen. Für einige Rechtsgebiete haben sich die Gerichte auf Streitwertkataloge verständigt. Sind diese nicht verfügbar, bleibt nur der Rückgriff auf die Rechtsprechung selbst.

Auffangwert

Unter anderem im Verwaltungsrecht wird, wenn der Wert nicht direkt zu beziffern ist, ein sogenannter Auffangwert zugrunde gelegt.Dies sind nicht die Kosten, die zu bezahlen sind. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn es um einen Studienplatz oder eine Genehmigung einer Behörde geht. Lässt sich der „Wert“ gerade nicht schon aus der Sache selbst ersehen so hilft mit der Ermittlung im Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht oder in finanzrechtlichen Streitigkeiten ein Blick in den jeweiligen Streitwertkatalog:

Streitwertkataloge:

Die anfallenden Kosten lassen sich dann, ebenso wie gegebenenfalls anfallende Gerichtskosten, nach dem Gegenstandswert errechnen. Der Gegenstandswert dient zur Ermittlung der „Bedeutung“ der Angelegenheit. Danach berechnen sich anhand des Vergütungsverzeichnisses (VV) zum RVG zusammen mit der Tabelle in Anlage 2 zum RVG die Gebühren.

Kosten der Beratung und Vertretung nach RVG

So errechnen sich Anwaltskosten für: Erstberatung, Abrechnung nach Gegenstandswert, Abrechnung nach Rahmengebühren, Abrechnung nach Vereinbarung. Für die meisten Mandanten spielt die Frage, was der Anwalt kostet, eine entscheidende Rolle. Das ist verständlich, wir...

Beratungshilfe

Wann kann auch ich mir einen Anwalt leisten? Die Antwort ist einfach: Wenn die Prüfung ergibt, dass Sie finanziell nicht in der Lage sind die Kosten selbst zu tragen und die Einschaltung eines Rechtsanwalts notwendig erscheint.

Ermittlung des Gegen­stands­werts, Streitwertkataloge

Wird nach dem Gegenstandswert (auch Streitwert genannt) in gesetzlicher Höhe abgerechnet, sind die Gebühren nach einer Tabelle abzurechnen; in vielen unklaren Fällen ergibt sich aus den Streitwertkatalogen der Gerichte Näheres.

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe (PKH) wird durch den Anwalt im Prozess beantragt und deckt die Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Anwalts, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind die Kosten selbst zu tragen und Erfolgsaussicht besteht.