Prozesskostenhilfe

Ich kann mir keinen Anwalt leisten!
Dies ist oft der erste Gedanke von Menschen, die finanziell nicht in der Lage sind, für die Anwaltsgebühren selbst aufzukommen. Da aber in unserem Rechtssystem niemand von der Geltendmachung seiner ihm zustehenden Rechte gehindert werden soll, sieht das Gesetz die Mittel der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe vor.

Wann kann auch ich mir einen Anwalt leisten?

Die Antwort ist einfach: Wenn die Prüfung ergibt, dass Sie finanziell nicht in der Lage sind die Kosten selbst zu tragen und entweder ein Rechtsanwalt notwendig erscheint (Beratungshilfe) oder die Sache Aussicht auf Erfolg hat (Prozesskostenhilfe). Schließlich darf die Rechtsverfolgung auch nicht mutwillig sein. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, die im konkreten Fall auch für die Anwaltskosten eintritt, muss diese natürlich in Anspruch nehmen.

Wie komme ich zu Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe (PKH) wird durch den Anwalt im Prozess beantragt und deckt die Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Anwalts. Die Kosten des gegnerischen Anwaltes sind nicht von PKH gedeckt. Dies ist jedoch im Verwaltungsrecht meist belanglos, da Behörden sich meist selbst vertreten. Lediglich in speziellen Rechtsgebieten (z. B. Hochschulzulassung) ist damit zu rechnen, dass eine Behörde sich auch anwaltlich vertreten lässt. Soweit sich Behörden vor dem Sozialgericht anwaltlich vertreten lassen, sind diese Kosten nicht durch den Bürger zu erstatten. Dennoch beraten wir sorgfältig, um die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko für den Mandanten realistisch darzulegen. Auch bezüglich PKH beraten wir. Mehr zur Prozesskostenhilfe auf der Seite der Rechtsanwaltskammer Berlin (PKH).

Kosten der Beratung und Vertretung nach RVG

So errechnen sich Anwaltskosten für: Erstberatung, Abrechnung nach Gegenstandswert, Abrechnung nach Rahmengebühren, Abrechnung nach Vereinbarung. Für die meisten Mandanten spielt die Frage, was der Anwalt kostet, eine entscheidende Rolle. Das ist verständlich, wir...

Beratungshilfe

Wann kann auch ich mir einen Anwalt leisten? Die Antwort ist einfach: Wenn die Prüfung ergibt, dass Sie finanziell nicht in der Lage sind die Kosten selbst zu tragen und die Einschaltung eines Rechtsanwalts notwendig erscheint.

Ermittlung des Gegen­stands­werts, Streitwertkataloge

Wird nach dem Gegenstandswert (auch Streitwert genannt) in gesetzlicher Höhe abgerechnet, sind die Gebühren nach einer Tabelle abzurechnen; in vielen unklaren Fällen ergibt sich aus den Streitwertkatalogen der Gerichte Näheres.

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe (PKH) wird durch den Anwalt im Prozess beantragt und deckt die Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Anwalts, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind die Kosten selbst zu tragen und Erfolgsaussicht besteht.

Beratungshilfe

Wann kann auch ich mir einen Anwalt leisten? Die Antwort ist einfach: Wenn die Prüfung ergibt, dass Sie finanziell nicht in der Lage sind die Kosten selbst zu tragen und die Einschaltung eines Rechtsanwalts notwendig erscheint.

Ermittlung des Gegen­stands­werts, Streitwertkataloge

Wird nach dem Gegenstandswert (auch Streitwert genannt) in gesetzlicher Höhe abgerechnet, sind die Gebühren nach einer Tabelle abzurechnen; in vielen unklaren Fällen ergibt sich aus den Streitwertkatalogen der Gerichte Näheres.

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe (PKH) wird durch den Anwalt im Prozess beantragt und deckt die Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Anwalts, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind die Kosten selbst zu tragen und Erfolgsaussicht besteht.

Kosten der Beratung und Vertretung nach RVG

So errechnen sich Anwaltskosten für: Erstberatung, Abrechnung nach Gegenstandswert, Abrechnung nach Rahmengebühren, Abrechnung nach Vereinbarung. Für die meisten Mandanten spielt die Frage, was der Anwalt kostet, eine entscheidende Rolle. Das ist verständlich, wir...