Urheberrecht

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Das Urheberrecht ist nicht neu und gab es schon vor dem Internet. Die Digitalisierung macht es den Rechteinhabern seit einiger Zeit scheinbar schwer, Kontrolle über ihre Rechte und das Produkt oder Werk an sich zu behalten, da ganze Werke in kurzer Zeit und auf einfache Weise, in unbegrenzter Zahl und ohne Qualitätseinbußen kopiert oder vervielfältigt werden können. Die Digitalisierung bietet aber auch durch die unbegrenzte Vervielfältigungsmöglichkeit ganz neue Wege des Vertriebs und der Zugangseröffnung. Und nicht zu vergessen ein größeres und neues Publikum. Wenn sich für den einzelnen Konsumenten des Werkes wohl eher die Frage stellt, ob er z.B. ein Musikstück oder einen Film für den Privatgebrauch kopieren darf oder nicht, stellen sich für Verlage, Künstler, sowie Autoren von z. B. Literatur, Software oder Internetseiten viel umfangreichere und komplizierte Fragen. Wann fängt der Schutz durch Urheberrecht an? Welche Lizenz ist die richtige? Wann darf man fremde Werke verwenden, was erlaubt die Lizenz? Was ist strafbar? Was passiert bei einer (teilweisen) Weggabe der Rechte an Dritte? Was bedeuten „offene“ oder „freie“ Lizenzen wie creative commons (cc), MIT, GNU / GPL, die beiden letzteren insbesondere für Software, für mein Werk? Was ist zu beachten, bei der Verwendung von Werken mit einer solchen Lizenz? Wir beraten und vertreten Sie gerne; seien es Fotos, Bilder, Musik, Software oder andere Werke – analog oder digital. Zu unseren Mandaten gehören Privatleute, Bildkünstler, Autoren und Unternehmen z. B. Verlage.
Abmahnung wegen Filesharing

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Was tun bei einer Filesharing-Abmahnung? Keine Panik, wir helfen mit unserer Erfahrung - auch ohne teure Vergleiche.