Bußgeld und Ordnungs­widrigkeiten

Stop-Kelle
Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten verbindet man im Allgemeinen mit dem Straßenverkehr, wenn die Polizei sogenannte Strafzettel verteilt. Bußgeld, also „kleine Strafen für kleine Verfehlungen“ ohne vorheriges Gerichtsverfahren, verhängt aber auch jede andere Behörde, da viele Verstöße gegen Gesetze oder Verordnungen (mindestens) mit Bußgeld bewehrt sind. So beispielsweise
  • das Ordnungsamt gegenüber Gewerbetreibenden
  • das Jobcenter gegenüber Personen, die bestimmten Anzeigepflichten (Arbeit, Einkommen) nicht nachgekommen sind
  • das Schulamt, wenn Eltern ihre Kinder „zu früh“ in die Ferien entlassen ohne einen ausreichenden Grund dafür zu haben (Schule schwänzen),
  • wie bei Zweckentfremdung von Wohnraum, Schule schwänzen,
  • Missachtung einer Kennzeichnungspflicht
  • Missachtung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum, z. B. bei nicht gemeldetem längeren Leerstand, unerlaubter Nutzung als Ferienwohnung
Natürlich helfen wir auch, wenn Sie sich gegen solche Bußgeldbescheide wehren möchten.
Strafrecht

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Wir beraten und verteidigen auf dem Gebiet des Strafrechts, Jugendstrafrechts und natürlich des Strafprozessrechts. Einen fairen Prozess gibt es nicht von alleine.