Universität und Hochschule

Zugang zu Universitäten oder Hochschulen

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Verwaltungsrecht. Wenn Sie nicht zu Ihrem Studiengang oder Masterstudium an Universität, Hochschule oder Fachhochschule zugelassen wurden oder Probleme beim Hochschulwechsel oder Studienfachwechsel haben, beraten wir Sie gerne. Noch lieber beraten wir Sie, bevor es dazu kommt.

Fehler im Zulassungsverfahren

Denn nur hin und wider kommt es vor, dass tatsächlich das Zulassungsverfahren einen Fehler aufweist, der nicht direkt die von der Einrichtung zur Verfügung gestellten Studienplätze betrifft. Beispielsweise:
  • fehlerhafte Bewertung erbrachter Studienleistungen bei Hochschulwechsel oder bei Studiengangwechsel
  • falsch errechnete Punktzahl
  • nicht berücksichtigte anderer vorhandener Qualifikationen im Ranking bei relevanten Studienfächern
  • nicht berücksichtigte Praktikumszeiten
  • sonstige fehlerhafte Berücksichtigung einer Voraussetzung
Gibt es einen solchen oder vergleichbaren Fehler im Zulassungsverfahren, wodurch eine Benachteiligung gegenüber einem oder mehreren, konkurrierenden Studienplatzbewerbern entstanden ist, dann kann direkt gegen diese Entscheidung der Hochschule vorgegangen werden. Auf eine Kapazitätsklage kommt es dann nicht an, wenn bei bei korrekt durchgeführtem Vergabeverfahren einen Studienplatz erhalten hätte. Melden Sie sich rechtzeitig.

Zulassung außerhalb der Kapazität

Die meisten kennen dieses Verfahren als „einklagen“ in die Uni. Es bedeutet im Prinzip nichts anderes, als dass man darauf pocht, dass die Uni mehr Studenten einschreiben könnte, als sie es getan hat, da eigentlich mehr Studienplätze vorhanden sind; also die vorhandene Kapazität falsch angegeben oder errechnet wurde. Das aller wichtigste hierbei ist, die Frist zu wahren! Um die Sache allen zukünftigen Klägern zu erschweren, gibt es von Bundesland zu Bundesland, in Einzelfällen auch von Hochschule zu Hochschule unterschiedliche Fristen, bis wann ein vorhergehender „Antrag auf Zulassung außerhalb der Kapazität“ gestellt werden muss. Werden die ablehnenden Zulassungsbescheide durch die Hochschule verschickt, ist es dann in der Regel schon zu spät, noch einen Antrag Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität zu stellen. An einigen Universitäten kann der Antrag auf außerkapazitäre Zulassung auch per Formular „angekreuzt“ werden. Dies kann sich von Semester zu Semester ändern und ist nicht zwingend.

Anerkennung von Studienleistungen, Studienfachwechsel, Hochschulwechsel

Kommen Sie zu uns, wenn z. B. bei einem Hochschulwechsel oder dem Wechsel des Studiengangs bisherige Leistungen (Punkte, Scheine, Kurse) nicht anerkannt werden.

Fehler in der Prüfung – Prüfungsrecht

Fragen zur Prüfung, Prüfungskorrektur und Bewertung beantworten wir gerne. Auch die Prüfung kann überprüft werden.

BAföG

Um Probleme mit BAföG, auch Schüler-BAföG, sei es die Berechnung der Höhe nach oder die grundsätzliche Gewährung, kümmern wir uns.  Mehr Informationen unter: Sozialrecht.

Leistungen des Jobcenters während des Studiums

Grundsätzlich sind Studenten vom ALG II-Bezug ausgeschlossen. In einigen Fällen muss das Jobcenter jedoch Leistngen nach dem SGB II gewähren. Mehr Informationen unter: Sozialrecht.

sonstige Probleme

Wir beraten Sie auch gerne bei anderen Problemen z. B. mit dem Semesterticket o. a.
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Wenn Sie finden, dass Ihr Kind in eine andere Schule gehen sollte oder andere rechtliche Schulprobleme hat, helfen wir Ihnen.