Lassen Sie Ihr Kind zu Ihrer Wunschschule gehen – eine
Schulklage ist meistens gar nicht nötig, wenn wir Sie schon beim Antrag auf Zulassung zu einer anderen Schule beraten und unterstützen. Gleiches gilt für den Wechsel auf die Oberschule. Natürlich kümmern wir uns auch um Probleme mit dem Zeugnis, der Versetzung und allen sonstigen Probleme mit der Schulverwaltung.